Ergotherapie ist Hilfe zur Selbständigkeit im täglichen Leben

Tätig sein und sein Leben(salltag) selbst gestalten ist ein Grundbedürfnis des Menschen.
An diesem Grundbedürfnis setzt Ergotherapie an.
Durch eine Störung oder Erkrankung können allerdings unsere Grundbedürfnisse in den Hintergrund geraten.
In der ergotherapeutischen Behandlung erarbeiten wir mit Ihnen Ihr Interesse und Ihre Fähigkeiten. Dies unterstützt die Heilbehandlung, sodass Sie die größtmöglichste Handlungsfähigkeit im Alltag erhalten oder verbessern.

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Was ist Ergotherapie?

Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind.

Welches Ziel hat die Ergotherapie?

Ergotherapie beruht auf medizinischen, sozialwissenschaftlichen und handlungsorientierten Grundlagen. Ziel der Ergotherapie ist, Menschen bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken. Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.

Was kommt zur Anwendung?

Mittels funktionellen Bewegungstherapien, thermischen Anwendungen, lebenspraktischen Übungen und durch handwerkliche und gestalterische Techniken werden verloren gegangene oder neu zu lernende Funktionen und Aktivitäten wiederhergestellt, verbessert oder kompensiert.

Wo hilft Ergotherapie?

Ergotherapie kann bei Menschen jeden Alters – vom Säugling bis zum Senior – erfolgreich angewandt werden, ob bei Bewegungsstörungen, Körperempfindungs- und Nervenleitungsstörungen oder psychischen und sozioemotionalen Problemen.

Wie bekomme ich Ergotherapie?

Ergotherapie wird vom Arzt verordnet und ist ein anerkanntes Heilmittel.
Eine Übernahme der Behandlungskosten durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen setzt eine ärztliche Verordnung auf dem grünen Formular „Heilmittelverordnung Nr. 18“ voraus.

Folgende Behandlungsarten kann der Arzt verordnen

  • Motorisch – funktionelle Behandlung
  • Sensomotorisch – perzeptive Behandlung
  • Psychisch – funktionelle Behandlung
  • Hirnleistungstraining/Neuropsychologisch orientierte Behandlung